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Todesfall

Bei Tod in Folge Krankheit zu Hause
 
Den behandelnden Arzt oder den Hausarzt benachrichtigen. Ist dieser abwesend, den Notfallarzt verständigen, Telefon 1811 oder 117 (Polizei) geben Auskunft. Bevor die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, darf nichts unternommen werden. Todesbescheinigung zwingend innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt abgeben.

Bei Tod in Folge Unfall 

Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen die Polizei benachrichtigen.
Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.

Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim
 
Die Spital- bzw. die Heimbehörden stellen die ärztliche Todesbescheinigung aus und leiten diese an das Zivilstandsamt weiter.

Benachrichtigung des Zivilstandsamtes bei Tod Zuhause

Das Zivilstandsamt ist, wenn möglich, von einem Angehörigen persönlich zu benachrichtigen. Es sind folgende Unterlagen von der anmeldenden Person mitzubringen:
 - Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital
 - Familienbüchlein (für Verheiratete) oder Familienausweis
 - Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
 - Pass und Ausländerausweis (für Ausländer) und Eheschein (sofern vorhanden)
 - Identitätskarte, Personalausweis

Für weitere Dokumente bitte Kontakt mit dem Zivilstandsamt aufnehmen.

Die Bestattung

Folgende Fragen können mit dem Zivilstandsamt geklärt werden:
 - Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)
 - Ort und Zeit der Bestattung
 - Ort und Zeit der Abdankung
 - Ort der Aufbewahrung
 - Art und Lage des Grabes

Wer muss dringend Benachrichtigt werden?

 - Nächste Angehörige (Adressliste vorhanden?)
 - Arbeitgeber

Weitere Benachrichtigungen

Je nach Art der gewünschten Bestattung sollte noch an folgende Punkte gedacht werden:
 - Pfarramt: persönliche Vorsprache nach telefonischer Vereinbarung.Wenn möglich bereits Angaben über den Lebenslauf des/der Verstorbenen mitbringen.
 - Organist, Gesangsverein, Instrumentalisten, Musikanlage, Titelauswahl.

Diverse Organisationen

Vor der Bestattung:
 - Versand der Todesanzeigen
 - Aufgabe der Todesanzeige in der Lokalzeitung
 - Reservation des Restaurants für das Leidmahl
 - Gärtnerei: Sargbouquet, Urnendekoration, Arrangements, Kränze


Nach der Bestattung:
 - Versand der Danksagungen
 - Organisation der Grabpflege
 - Auswählen des Grabsteins (ca. nach einem Jahr)
 - Krankenkasse, allfällige Unfall- oder Lebensversicherungen, Militär, Zivilschutz

Haben Sie Fragen?

Zögern Sie nicht jederzeit mit uns Kontakt aufzunehmen.
Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen.

Bestattungsinstitut
Flury GmbH

Tottikonstrasse 62
6370 Stans

041 610 56 39 Telefon

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